wilhelm ii die herrschaft des letzten deutschen k
elm II. sah sich als oberste Autorität im Deutschen Reich. Die Verfassung von 1871, die eine konstitutionelle Monarchie vorsah, gab ihm zwar gewisse Machtbefugnisse, doch die tatsächliche Ausübung dieser Macht variierte je nach Person und politischen Umständen. Wilhelm beanspruchte jedoch zuneh